0.1

Brandschutz mit Plan

 

"Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss."
(Oberverwaltungsgericht Münster vom 11.12.1987)


Das Team des Planungsbüros Strothmann aus Brilon unterstützt Sie im Vorbeugenden und Organisatorischen Brandschutz. Unsere jahrelange Erfahrung in der Erstellung von Brandschutz-Dokumentationen und im Beratenden Brandschutz garantiert Ihnen grafisch anspruchsvolle und vor allem korrekte und vollständige Unterlagen. Die von uns erstellten Pläne unterstützen die Feuerwehr im Einsatzfall und helfen, Menschenleben und Sachwerte zu schützen.

 

Fakts

Wir bieten alles aus einer Hand von Feuerwehrplänen bis hin zum Brandschutzbeauftragten. 

Wir arbeiten nicht nur "vom Schreibtisch aus", sondern informieren uns über die brandschutztechnischen Einrichtungen und baulichen Gegebenheiten vor Ort.
Wir überzeugen mit Qualität, Flexibilität und Fachkompetenz.

0.2

Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne müssen gemäß DIN 14095 und den Anforderungen der örtlichen Feuerwehr oder der zuständigen Brandschutzdienststelle ausgeführt werden. Sie dienen zur schnellen Orientierung und helfen den Einsatzkräften, die Lage vor Ort im Notfall besser beurteilen zu können.


Feuerwehrpläne sind stets auf aktuellem Stand zu halten und mindestens alle 2 Jahre durch eine sachkundige Person zu überprüfen. Feuerwehrpläne bestehen im Allgemeinen aus einer Objektinformation, einem Übersichtsplan und Geschossplänen. Weitere Sonderpläne und Erläuterungen können aufgrund der Nutzungsart oder Gebäudeausdehnung seitens der Behörden oder Feuerwehren gefordert werden.

 

Fakts

Wir verfügen über die entsprechende Sachkunde zur Erstellung von Feuerwehrplänen und stehen in engem Kontakt zu den zuständigen Feuerwehren und Behörden.

Wir kalkulieren den Aufwand für die Erstellung der Feuerwehrpläne objektspezifisch und transparent ohne versteckte Zusatzkosten.

Wir übernehmen alle notwendigen Abstimmungsgespräche mit Feuerwehren und Behörden und übergeben die Pläne nach Prüfung und Freigabe in den gewünschten Ausführungsformen und Mehrfachausfertigungen.

0.3

Feuerwehrlaufkarten

 

Feuerwehrlaufkarten werden gemäß DIN 14675 und entsprechend den Technischen Anschlussbedingungen für die Aufschaltung der Brandmeldeanlage der einzelnen Feuerwehren erstellt. 

Bei Aufschaltung der Brandmeldeanlage müssen für jede Meldegruppe Feuerwehrlaufkarten erstellt werden, auch für hausinterne Anlagen können diese gefordert werden. Feuerwehrlaufkarten sind ein Hilfsmittel, mit dem sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Brandfall orientieren. Sie helfen dabei, den ausgelösten Brandmelder schnell und sicher zu finden und ermöglichen schnelle Reaktionszeiten seitens der Feuerwehr.

Fakts

Wir fertigen die Feuerwehrlaufkarten in den Formaten DIN A4 oder DIN A3 und stimmen die Ausführung mit der zuständigen Feuerwehr ab. Die Karten werden zum Schutz vor Schmutz und Spritzwasser laminiert.

Wir unterstützen Sie auch gern bei der Erstellung von Melderübersichtsplänen und Meldergruppenlisten als Dokumentation für die Brandmeldeanlage.

Wir liefern Ihnen passende Depots für die Laufkarten in verschiedenen Ausführungen. Beginnend vom offenen Halter aus Metall über geschlossene Varianten bis hin zum Feuerwehrinformationszentrum aus Stahlblech, Aluminium oder Edelstahl, auf Wunsch auch mit LED-Einzelanzeige.

0.4

Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne werden nach DIN ISO 23601 erstellt. Diese Pläne enthalten alle notwendigen Angaben, die im Brand- beziehungsweise Notfall für die Eigenrettung wichtig sind.

Der Arbeitgeber oder Betreiber ist gesetzlich verpflichtet, für das Objekt einen oder auch mehrere Flucht- und Rettungspläne an geeigneten Stellen auszuhängen, sofern die Lage, die Ausdehnung und die Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. 

In Beherbergungsstätten (z.B. Hotels, Wohnheime) müssen zusätzlich in jedem Zimmer Flucht- und Rettungspläne, sogenannte Türen- oder Zimmerpläne, ausgehängt werden.

Für Versammlungsstätten ab 200 Personen sind Bestuhlungspläne zu erstellen, die die Fluchtwege und Notausgänge unter Berücksichtigung der verschiedenen Bestuhlungsvarianten sowie Plätze für Rollstuhlbenutzer darstellen.

Fakts

Wir nehmen alle Notausgänge, Fluchtwege und brandschutztechnischen Einrichtungen vor Ort auf und erstellen auf dieser Grundlage grafisch anspruchsvolle Pläne.

Wir planen die Standorte und die benötigte Anzahl der Pläne in Absprache mit unserem Auftraggeber schon in der Kalkulationsphase, um unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

Wir liefern Ihnen die Flucht- und Rettungspläne in verschiedenen Rahmenvarianten. 

Edle rahmenlose ESG-Scheiben mit hochwertigem Edelstahl-Befestigungs-system fügen sich in die moderne Architektur ein, robuste Varianten für Industrie oder öffentliche Bereiche als Kunststoffrahmen in vielen Farben oder bruchfeste Plexiglas-Systeme sind ebenfalls lieferbar.

0.5

Gebäudevermessung und CAD-Dienstleistungen


Nicht immer verfügt der Auftraggeber über digitale Zeichnungen des Objektes. Gerade im Bestand gibt es oft nur alte Bauzeichnungen in Papierform, die als Vorbereitung für unsere Arbeiten erst digitalisiert werden müssen. Wir führen auch Aufmaßarbeiten vor Ort aus, falls gar keine Zeichnungen vorhanden sein sollten.

Auch vorhandene CAD-Grundrisse eines Gebäudes geben nicht immer den aktuellen Stand wider. Im Zuge von Umbauarbeiten und Nutzungsänderungen gibt es immer wieder räumliche Änderungen, die noch nicht in den Gebäudeplänen berücksichtigt wurden. In solchen Fällen ergänzen und aktualisieren wir die Zeichnungen nach den tatsächlichen baulichen Gegebenheiten.

Fakts

Wir erstellen und aktualisieren Ihre Bauzeichnungen maßstabsgerecht in den gängigen DWG-/DXF-Formaten und stellen Ihnen diese digital oder als Ausdruck zur Verfügung.

Wir bieten auch kostengünstige Alternativen zum Nachzeichnen der Grundrisse an, die zwar nicht auf den Millimeter genau, aber als Grundlage für die Erstellung der Brandschutzpläne absolut ausreichend sind.

Wir drucken und laminieren Ihre großformatigen Pläne bis zum Format DIN A0.

Service 0.6 | 0.7 | 0.8 | 0.9

  • 0.6

    Brandschutzordnungen

    In einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 sind Informationen und Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammengefasst, sie enthält für den Gefahrenfall alle einsatztaktischen und organisatorischen Maßnahmen. 

    Darüber hinaus beinhaltet die Brandschutzordnung Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten bei Unfällen, Bränden oder sonstigen Schadensfällen.

    Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A, B und C und wird für jedes Objekt individuell je nach Nutzungsart in Zusammenarbeit mit den zuständigen Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben ausgearbeitet.

  • 0.7

    Externer Brandschutzbeauftragter

    Der Brandschutzbeauftragte wird von der Bauaufsichtsbehörde insbesondere bei Sonder- bauten gefordert. So sind z.B. Betreiber eines Industriebetriebes mit Flächen von mehr als 5.000 m², Leiter von Verkaufsstätten größer als 700 m², aber auch Verwaltungen von Krankenhäusern oder Alten-pflegeheimen verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten für das Unternehmen zu stellen. Der Brandschutzbeauftragte muss kein Betriebsangehöriger sein.

  • 0.6 | 0.7

    Fakts

    Wir erstellen die Brandschutzordnungen nicht nach „Schema F“, sondern gehen auf die speziellen Betriebs- und Organisationsabläufe eines jeden Unternehmens ein.


    Wir sind als Externer Brandschutzbeauftragter in Ihrem Betrieb objektiv gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten und es besteht keine Gefahr der „Betriebsblindheit“.

    Wir wurden mit VDS-Zertifikat als Brandschutzbeauftragter mit CFPA-Diplom ausgebildet und nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil.

  • 0.8

    Brandschutzschulungen

    Betriebsausfälle durch Brandschäden sind teuer und existenzbedrohend. Fast immer sind es kleine Entstehungsbrände, die nicht rechtzeitig gelöscht werden können, dies gefährdet Ihr Unternehmen und die Arbeitsplätze der Mitarbeiter. Unternehmer sind gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern durch regelmäßige Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.

  • 0.9

    Feuerlöschgeräte

    In allen Arbeitsstätten ist die Grundausstattung mit der für einen Bereich erforderlichen Anzahl von Feuerlöschgeräten sicherzustellen. Die Einsatzbereitschaft dieser brandschutztechnischen Einrichtungen muss durch Sachkundige in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Feuerlöscher und andere Brandschutzprodukte sind Sicherheitsgeräte, die im Brandfall Menschenleben und Sachwerte retten können.

  • 0.8 | 0.9

    Fakts

    Wir sensibilisieren Ihre Mitarbeiter im Vorbeugenden und Betrieblichen Brandschutz.

    Wir stimmen die Schulungsinhalte individuell mit dem Auftraggeber ab und führen realitätstreue Brandszenarien beim praktischen Umgang mit den Löschgeräten durch.

    Wir planen und realisieren Räumungs- und Evakuierungsübungen.

    Wir liefern, montieren und warten Feuerlöschgeräte für jeden Zweck: Tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten, mit Löschmitteln für die Brandklassen
    A bis F.

    Wir prüfen und warten Ihre Rauchwärmeabzugsanlagen und setzen diese nach den geltenden Vorschriften instand.

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Planungsbüro Strothmann GmbH

In der Helle 23

59929 Brilon

Tel: 0 29 61 - 96 96 20

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